EINLADUNG: 22.9.2010 , 17.00 Badewiese Ortstermin mit Ausschuss
Die Montagsdemos finden ab sofort jeden 1. Montag im Monat um 18.00 ,Start: Am Seeblick statt.
OB Jakobs muss doch merken, dass er am Nasenring gezogen wird.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Andreas Menzel
Stadtverordtneter Potsdam und Ortsbeirat Groß-Glienicke
26.8.2010 SVV Beschluss 10/1/0 Ausschuss für Klima,Ordnung,Umweltschutz und ländliche Entwicklung 10/SVV/0434
"Der Oberbürgermeister wird bestärkt,die Widmung des Uferweges (Süd-und Westufer) möglichst einvernehmlich,aber auch unter Ausnutzung aller Rechtsmittel weiter zu betreiben.Dafür sind für die betroffenen Ufergrundstücke entsprechende Verfügungsrechte zu erwerben.Dabei sind auch die Grundstücke der BIMA einzubeziehen.Der Oberbürgermeister wird aufgefordert ,wenn rechtlich möglich, vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.Dem Hauptausschuss ist vierteljährlich zu berichten."
Am 17.6.2010 um 19.00 fand ein Treffen in der Aula der Grundschule statt. Anwesend waren unter anderem Herr Bappert/Landschaftsarchitekt,Herr Blaser,Herr Menzel,Herr Sträter,die Presse,Die Stadtverwaltung, Vertreter der BI Freies Ufer und ca 20 Seeanrainer. Herr Bappert stellte die Pläne vor und erklärte den B-Plan. Die Grenze der Landschaftsschutzgebietes III III III, verläuft im Bereich der Seepromenade 65 bis zur Badestelle immer in einer Breite von 10 m zwischen Weg und Privat eingezäuntem Grundstück.Zäune direkt am Weg,innerhalb des LSG ,wie man sie hier vorfindet, sind NICHT vorgesehen und zu entfernen.Auf der andern Seite des Weges wird das LSG vom Ufer begrenzt.Auch hier sind keine Zäune vorgesehen. Angesprochen wurden die Biotope,die auch durch Zuschütten und Roden nie zu beseitigen sind ,da der B-Plan eine Willenserklärung ist.Sollten Biotope zerstört worden sein,so sind diese wieder herzustellen.Ebenso verhält es sich mit den vorgegebenen Waldflächen und den Pflanzbindungen.Auch hier ist der Eigentümer verpflichtet die Vorgaben des B-Plans zu erfüllen.Eigentum verpflichtet auch in diesem Fall. Der Uferweg wurde wurde von Herrn Bappert ausführlich erklärt. Zum Erstaunen der Anwesenden gibt es für den Weg keinerlei Alternative.Die Vorgaben im B-Plan sind so genau ,dass eine Verlegung des Weges gar nicht möglich ist. Er befindet sich mit seiner vorgesehenen Breite von 5 m immer genau zwischen den privaten Grundstücken und dem wasserseits folgendem Biotop(hell gepunktete Linie....).Die Biotope sind besonders geschützt. Die dunkel gepunktete Linie ....begrenzt den B-Plan Weg in Richtung Häuser und kennzeichnet die unterschiedlichen Nutzungsbereiche. Der Weg verläuft regelmäßig entweder direkt auf dem Mauerweg ,wie bei der Seepromenade 65 und Herrn Huber,oder er verspringt etwas wie bei Herrn Lorenz,oder er liegt direkt daneben,wie bei Herrn Schade und Herrn Daniel. Vor den Grundstücken am Südufer wie Am Seeblick ist der eingetragene Weg(gelb) gültig. In den folgenden Plänen ist der vorhandene Mauerweg gelb dargestellt und der teilweise leicht versetzte B-Plan Weg(PlanungszieL) rot. Vor dem Sperrer Grundstück Seepromenade 65 ist gelber und roter Weg identisch,danach wird er auf 5 m verbreitert(parallel Rot) Die folgende Karte zeigt den aktuellen Bestand an öffentlichen Grundstücken(dunkel)und privaten Grudstücken (weiß) am Seeufer.Wie man sieht haben manche Seeanrainer öffentliches Eigentum eingezäunt (die öffentlichen Grundstücke reichen bis zur LSG Grenze in Richtung Bebauung,das sind 10 m ab Uferweg Richtung Bebauung)!!






