11.Montagsdemo mit RTL und Casting für eine Fernsehserie

"Freies Groß Glienicker Seeufer- Groß Glienicker See für Alle!"

11.Montagsdemo, 14.06.2010

19.00 Uhr, Am Seeblick 1

Am Montag, dem 14.06.2010 laden wir zur 11.Montagsdemo von 19:00 bis 21:30 Uhr, beginnend Am Seeblick 1, ein. Die Sperren Am Seeblick 1-7 (Südufer) und an der Seepromenade 65, 39a, Dorfstraße 10c sowie der DDR-Zaun am Park 4a werden angelaufen.

Die öffentliche Grünfläche, d. h. der Uferweg, das Süd?- und Westufer gemäß dem B-Plan und dem  Landschaftsschutzgesetz, soll wieder von jedermann genutzt werden können.

Das Wohl der Allgemeinheit und der Landschaftsschutz gehen  vor Eigennutz!

Seit Sommer 2009 ist das Südufer gesperrt. Seit Jahren schiebt die Stadt das Problem vor sich her. Jetzt schlagen der Oberbürgermeister und seine Beigeordneten vor, weiter auf Zeit zu setzen. Von den Aktionen einiger Privateigentümer und der Verwaltungsspitze sind wir alle betroffen. Potsdam muss endlich anfangen zu handeln, das ist der Weg, den die Stadt gehen sollte!

 

Claudia Wittke, Rainer Brozio, Elfi Alkewitz, Andreas Menzel

v.i.S.d.P.: Andreas Menzel, An der Kirche 14, 14476 Groß Glienicke, Tel: 0171/9819671


In der Einwohnerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung haben mehrere Mitbürger Fragen zu den Vorgängen am Gross Glienicker See gestellt. Ein Fragesteller hat dazu folgenden Bericht geschrieben, dessen Inhaltlicher Wertung wir uns anschließen:

Im Ergebnis der Beantwortung meiner Fragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde der  Stadtverordnetenversammlung Potsdam am 02.06.2010 durch Herrn Exner habe ich zur Kenntnis genommen, dass die derzeitige Stadtverwaltung ein erhebliches Risiko für eine Lösung der Uferwegangelegenheit darstellt. Auch die Aussagen des Bauderzernenten, Matthias Klipp, waren letzten überraschend eindeutig. Ich fasse die Antworten, wie ich sie aufgenommen habe, wie folgt zusammen:

1.      Die derzeitige Stadtverwaltung sieht in Enteignungen zur Durchsetzung des Bebauungsplans ein erhebliches Risiko. Die Risiken lägen in den hohen Anforderungen, die an eine Enteignung gestellt werden. Ob die Stadtverwaltung die Erfüllung dieser Voraussetzungen darlegen könne, sei ungewiss. Deshalb wird derzeit auch gegen die Eigentümer, die die Verhandlungen "final" abgebrochen haben, nicht auf diesem Wege vorgegangen. Dies ist auch vorerst nicht geplant. Aus meiner Sicht gefährdet diese Untätigkeit die Wirksamkeit des bestehenden Bebauungsplans, was aber (vermutlich im Hinblick auf 2) in der Stadtverwaltung niemanden stört.

2.      Die Stadtverwaltung Potsdam will den bisherigen Bebauungsplan ändern. Es besteht ein Restrisiko, dass hierdurch der bisherige Bebauungsplan anfechtbar werden könnte. Die Stadtverwaltung möchte dieses Risiko "minimieren", d.h. so gering wie möglich halten. Auszuschließen ist dieses Risiko jedoch nicht.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Versuch der Einigung mit den Ufereigentümern durch Änderung des bestehenden Bebauungsplans dazu führen kann, dass der gesamte Bebauungsplan anfechtbar wird. Dann ist der Uferweg ganz sicher Ð genau wie am Griebnitzsee Ð Geschichte.

3.      Die Stadtverwaltung Potsdam ist der Auffassung, dass der Weg nicht öffentlich ist, da er nicht ordnungsgemäß gewidmet wurde. Dass

a.       der Weg im Straßenverzeichnis eingetragen ist,

b.      Landschaftsschutzflächen in Brandenburg grundsätzlich öffentlich zugänglich sein müssen,

c.       der Bund als Eigentümer des Weges zum Zeitpunkt der Eintragung in das Straßenregister  keine Einwendungen hiergegen hatte und eine (wohl unwirksame) Widmung scheinbar hingenommen hat

sei unbeachtlich.

4.      Einen öffentlichen Seezugang am Südufer des Sees gibt es nicht.

5.      Die Zäune am Südufer des Groß Glienicker Sees, wegen derer Rechtsstreite geführt wurden, sind angeblich beseitigt. Für die Zäune, die derzeit noch stehen, gibt es keine rechtskräftigen Beseitigungsverfügungen. Jedenfalls hat die Stadt Potsdam die sofortige Vollziehung nicht angeordnet, so dass der Ausgang des Rechtsstreits abzuwarten ist. Und das kann dauern, da das Verwaltungsgericht offenbar binnen angemessener
Frist keine Urteile fällen kann. Die Beseitigungsverfügungen sollen aus 2005/2006 stammen.

6.      Hinsichtlich der diversen Schwarzbauten an der Westseite des Sees gäbe es Beseitigungsverfügungen, für die jedoch das Vorgenannte gilt.

7.      Völlig neben der Sache lag dann die Aussage zum Notwegerecht: Dies gelte allenfalls für Mitarbeiter der Stadt Potsdam, nicht aber für jedermann. Diese jedenfalls zivilrechtlich unhaltbare Auffassung würde bedeuten, dass der Eigentümer eines Grundstücks nur selbst den Notweg nutzen dürfte, nicht aber seine Besucher.

8.      Ob private Videoüberwachungsanlagen, die den öffentlichen Raum überwachen, zulässig sind, ist nach Auffassung der Stadtverwaltung Potsdam zweifelhaft, jedenfalls stellt dies aber keine Ordnungswidrigkeit dar. § 6b BDSG gilt also nicht in Potsdam, somit auch nicht § 43 BDSG, der bestimmt, dass ein Verstoß gegen § 6b BDSG eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die diesbezügliche Rechtsprechung gilt nicht in Potsdam.

9.      Seit Mitte April seien täglich zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf dem Weg für ca. 2 Stunden unterwegs. Über den Zeitraum zuvor gäbe es keine Daten, mit anderen Worten: da war wohl niemand.

Klar ist: Nach den öffentlichkeitswirksamen Räumungen im April 2010 ist die Stadtverwaltung nicht gewillt, eine Lösung des Problems herbeizuführen. Die Stadtverwaltung will stattdessen ein letztlich unkalkulierbares Risiko eingehen, den bestehenden Bebauungsplan anfechtbar zu machen. Ich hoffe, dass die Wähler dies zu verhindern wissen.                                                                                                                             RA Karsten Gottwald

Die Eingaben an den Beschwerde und Eingabeausschuss sollen nach der Sommerpause beantwortet werden, wobei die ersten aus dem November 2009 noch immer auf eine Antwort des Oberbürgermeisters warten.

 

Beschwerden können Sie an den Eingabe- und Beschwerdeausschuss richten: Ursula.Roepke@Rathaus.Potsdam.deDiese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Einwohnerfragen an die STVV an: sitzungsdienst@rathaus.potsdam.deDiese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Leserbriefe: MAZ  leserbriefe@mazonline.deDiese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ; PNN  Leserpost@pnn.deDiese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.